Beschreibung
Online-Seminar: Health-Claims & Lebensmittelkennzeichnung aktuell
✔ Aktuelles Wissen zu gesetzlichen Vorgaben der LMIV und Health-Claims-VO
✔ Kennzeichnungsfehler und Irreführung präventiv vermeiden
Lebensmittel zu kennzeichnen gleicht im QM-Alltag oft einer Gratwanderung zwischen kreativem Marketing und strengen gesetzlichen Vorgaben. Unklare Formulierungen, neuartige Zutaten oder vage gesundheitliche Auslobungen bergen erhebliche Abmahnrisiken und führen in Audits oder amtlichen Kontrollen schnell zu zeitintensiven Beanstandungen.
In unserem praxisnahen Online-Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neusten Entwicklungen zur LMIV VO (EU) Nr. 1169/2011 und Health-Claims-VO (EU) Nr. 1924/2006. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kennzeichnungsvorgaben souverän einhalten, Greenwashing-Fallen vermeiden und Health Claims rechtssicher einstufen – ohne bürokratischen Overhead.
In unserem Praxis-Workshop trainieren Sie an konkreten Best-Practice-Beispielen aus der Praxis, wie Sie Zutatenverzeichnisse, Nährwerttabellen und Claims konform kennzeichnen.
Ihr Nutzen aus unserem Online-Seminar:
- Update: Neueste Entwicklungen zur LMIV VO (EU) Nr. 1169/2011 und Health-Claims-VO (EU) Nr. 1924/2006 verlässlich anwenden
- Zulässige Gesundheitsangaben von unzulässigen Krankheitsclaims sowie unspezifischen Health Claims präzise unterscheiden
- Health Claims in Markennamen und Produktbezeichnungen rechtzeitig erkennen und Beanstandungen gezielt vorbeugen
- Signifikante Mengen & Bedingungen: Die Vorgaben gemäß Art. 5 HCVO und zulässige Wort-Abweichungen konform umsetzen
- Nährwert- & Trend-Claims: Trendbezogene Auslobungen wie High Protein, Low Carb, Energy sowie Frei-von-Hinweise korrekt einstufen
- Zutaten- und Nährwertkennzeichnung: Zutatenlisten, QUID-Regelungen, Herkunftsangaben und Nährwerttabellen rechtssicher gestalten
- Irreführung & Greenwashing: Aktuelle Rechtsprechungen zu Art. 7 LMIV sowie die verschärften Vorgaben gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung sicher beachten
- Praxis-Workshop: Zutatenverzeichnisse, Nährwerttabellen und Claims konform kennzeichnen
- Raum für Ihre individuellen Kennzeichnungs-Fragen
Frischen Sie Ihr Wissen zu Health Claims und der Lebensmittelkennzeichnung mit unserem Online Seminar auf, vermeiden Sie proaktiv fehlerhafte Kennzeichnungen und behördliche Beanstandungen.
Sichern Sie sich Ihren Platz für den 09.09.2027.
Die Teilnahme am Online-Seminar ist einfach per Internet-Browser möglich.
Es ist keine Installation notwendig. Detaillierte Informationen zu ihrer Teilnahme, erhalten Sie von uns vor Seminarbeginn.
Programm
8:50 Uhr Online-Check-in
9:00 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer mit kurzer Vorstellungsrunde und Erwartungen
Einführung in das Thema
ca. 9:15 Uhr
Nährwertclaims rechtsicher einhalten: Diese wichtigen Vorgaben sind für die Verwendung zu beachten
- Kern-Vorgaben der VO (EU) Nr. 1924/2006 für die Verwendung von Nährwertclaims
- Schnell übersehen: Das ist wichtig zur „signifikanten Menge“ gem. Art 5 HCVO
- Die neuesten Urteile zur Angabe von Nährstoffgehalten in Gramm:
– Ob diese Deklarationen wie „20g Protein pro Riegel“ oder „mit 10 g Ballaststoffen“ noch zulässig sind oder nicht…
- Korrekt beurteilen: Was gilt für Claims wie low carb, Energy, Omega 6 sowie Hinweise auf Laktose-, Gluten- oder Fructose-Freiheit?
10:45 Uhr Pause
11:00 Uhr
Gesundheitsclaims erkennen, verlässlich abgrenzen und sicher verwenden
- Wie Sie Gesundheitsclaims zu bloßen Lifestyle- und Wellnessclaims verlässlich abgrenzen
- Unspezifische Gesundheitsclaims schneller erkennen: Das gilt für Angaben wie bekömmlich, vital, fit etc.
- Welche Vorgaben gelten für das „beifügen“ von spezifischen Claims?
- Welche spezifischen Gesundheitsclaims dürfen verwendet werden und in wie weit diese vom zugelassenen Wortlaut abweichen können?
- Botanicals: Diese Claims sind noch möglich.
- Das sagen die Gerichte zur Werbung mit Fitness, Schlankheit, Schönheit und Detox?
- Wichtige Kennzeichnungs-Vorgaben für Hinweise auf Vitalstoffe, Kraft und Stärke, Ruhe und Gelassenheit oder auch guten Schlaf
- Pro- und Präbiotik: Ob diese Hinweise noch verwendet werden dürfen
- zulässige Gesundheitsclaims von unzulässigen Krankheitsclaims verlässlich abgrenzen
12:30 Uhr Pause
13:15 Uhr
Aktuelle Kennzeichnung von Lebensmitteln gemäß EU-Verordnung 1169/2011 (LIMV): Lebensmittelverpackungen & Nährwerte konform kennzeichnen
- Ihre Produktverpackung: Diese Angaben sind Pflicht
- Formerfordernisse zur Lebensmittelkennzeichnung die Sie kennen sollten
- Art und Weise der Nährwertdeklaration
- Wie erstellt man ein rechtssicheres Zutatenverzeichnis?
- Sanktionen bei fehlerhafter Produktaufmachung und wie Sie diese vermeiden
14:30 Uhr Pause
14:45 Uhr
Im Fokus: Vertiefungsfragen zu QUIDDEN, Herkunftsangaben und irreführender Lebensmittelkennzeichnung
- Die Einzelheiten und Besonderheiten der Quid-Kennzeichnung
- Herkunftsangaben zuverlässig kennzeichnen
- Aktuelle Rechtsprechung: Irreführende Lebensmittelkennzeichnung gezielt vermeiden
15:15 Uhr
Workshop: Zutaten, Nährwerte & Health Claims rechtssicher kennzeichnen
Gemeinsam beurteilen Sie mit Ihrer Referentin die Auslobung von Zutaten, Nährwerten und wie Sie Health Claims korrekt verwenden.
ca. 16:00 Uhr
Raum für ihre Fragen und Zusammenfassung
- Ihre Fragen und Ihr Feedback
- Zusammenfassung & Abschluss des Online-Seminars
ca. 16:30 Uhr Ende des Online-Seminars
Ihre Referentin
Ihre Referentin:
Prof. Dr. Stefanie Hartwig

- Über 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin im Lebensmittelrecht
- Schwerpunkte: Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln, Compliance, Krisenmanagement und Haftungs- und Regressfragen
- Mitglied im Rechtsausschusses des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft
- Vorstandsmitglied der Forschungsstelle Lebensmittelrecht der Universität Marburg
- Ausgezeichnet durch den US-Verlag Best Lawyers und dem Handelsblatt als eine von “Deutschlands besten Anwälten”
Dr. Stefanie Hartwig, studierte Jura in Kiel und Liège und absolvierte nach dem Studium ein Aufbaustudium im Wirtschaftsrecht in Hamburg.
Nach dem Studium war sie Referendarin in Hamburg und New York und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg. 2002 schloss sie ihre Promotion ab. Seit 2003 ist Frau Hartwig als Rechtsanwältin tätig. Zunächst arbeitete sie in einer internationalen Großkanzlei. Seit 2005 ist sie Rechtsanwältin bei ZENK. Seit 2007 ist sie außerdem Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.
Frau Prof. Dr. Hartwig ist Partnerin bei ZENK.
Sie berät schwerpunktmäßig Unternehmen der Lebensmittelbranche zu Fragen der Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln. Außerdem berät sie ihre Mandanten im Bereich Krisenmanagement und Compliance sowie in Haftungs- und Regressfragen.
Stefanie Hartwig ist seit vielen Jahren als eine der führenden Rechtsanwältinnen Deutschlands im Lebensmittelrecht gelistet. Sie ist u.a. Mitglied des Rechtsausschusses des Spitzenverbandes der deutschen Lebensmittelwirtschaft (Lebensmittelverband Deutschland e. V.) und des Fachausschusses Arzneimittel- und Lebensmittelrecht der GRUR. Außerdem ist sie Mitglied des Vorstandes und des wissenschaftlichen Beirates der Forschungsstelle Lebensmittelrecht der Universität Marburg.
Frau Prof. Dr. Hartwigist auch Lehrbeauftragte für Lebensmittelrecht an der Universität zu Lübeck und an der Hochschule Fresenius in Hamburg.
Frau Prof. Dr. Hartwig ist Herausgeberin bzw. Mitautorin von verschiedenen Fachbüchern und gefragte Referentin zu lebensmittelrechtlichen Themen.
www.zenk.com
Ihr Referent
Ihr Referent:
Andreas Lützen

Andreas Lützen, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Bergen, Norwegen. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei in Düsseldorf.
Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg mit Stationen u.a. in einer internationalen Großkanzlei im Bereich gewerblicher Rechtsschutz/IP, an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und bei Unilever.
Seit Februar 2021 ist Andreas Lützen Rechtsanwalt bei ZENK und berät Mandanten im Lebensmittelrecht und im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz.
www.zenk.com